Das Internet ist ein wahres Wunderwerk, wenn es darum geht, Informationen zu finden, die man sucht. Doch das Internet hat auch seine Tücken. Gibt man in das Suchfeld beispielsweise „Zahnarztangst Vollnarkose Kostenübernahme“ ein, wird man zwar einerseits mit Ergebnissen regelrecht überhäuft. Doch auf die Frage, wann die Krankenkasse die Kosten für eine Zahnarztbehandlung unter Vollnarkose übernimmt, findet man kaum befriedigende Antworten. Dabei ist es gar nicht so schwer, die Informationen zu erhalten, die man braucht. Das Internet leistet hier aber nur einen mäßig guten Job.
Wer die besagten Suchbegriffe in die Suchmaschine eingibt, muss damit rechnen, zunächst einmal mit zahlreichen Anzeigen überrascht zu werden. Die kommen meist von Praxen, die sich auf die Dentalphobie spezialisiert haben, oder dies zumindest von sich behaupten. Das birgt jedoch zwei Gefahren:
Bevor man sich auf die Suche nach einer passenden Praxis macht, steht die Frage nach den Möglichkeiten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse im Vordergrund. Lassen sich auf der Website einer spezialisierten Praxis darauf keinerlei Hinweise finden, ist zumindest Vorsicht geboten.
Wenn sich jemand mit der Frage der Kostenübernahme auskennt, dann die Krankenkassen. Sollte man zumindest meinen. Und auch der privaten Krankenversicherung (PKV) dürfte das Thema bekannt sein. Müsste man annehmen. Dennoch sind die Informationen, die sich im Netz finden lassen, dürftig. Die ARAG schreibt etwa auf ihrer Seite:
„Die Kosten für die Vollnarkose übernimmt die gesetzliche Krankenkasse aber nur, wenn sie unvermeidlich ist. Möchten sich ängstliche oder schmerzempfindliche Patienten freiwillig für die Behandlung narkotisieren lassen, müssen sie die Kosten selbst tragen.“
Das ist im besten Fall nur die halbe Wahrheit, doch da die PKV ihre eigenen Produkte verkaufen will, kann man dafür mit viel Kulanz noch ein wenig Verständnis aufbringen. Anders sollte es aussehen, wenn man sich auf der Website einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) informiert. Die BARMER etwa antwortete auf die Frage einer Userin nach der Möglichkeit einer Vollnarkose wie folgt:
„Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich die/der behandelnde Zahnärztin/Zahnarzt, eine Kostenübernahmeerklärung seitens der Krankenkassen ist weder vorgesehen noch erforderlich und auch nicht statthaft.“
Kritische Geister würden diese Antwort womöglich als Irreführung bezeichnen. Doch so weit soll hier nicht gegangen werden. Dennoch ist der Hinweis wichtig, dass diese Antwort auf die Frage der Userin mindestens unvollständig ist:
Die Antwort der BARMER ist aus unterschiedlichen Gründen unbefriedigend:
Man muss tief ins Internet vordringen, bevor man Informationen über die Voraussetzungen der Kostenübernahme der Krankenkassen von Vollnarkosen findet. Doch es gibt sie, die Seiten, die näher darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen die Kassen die Kosten der Narkose übernehmen.
Was nur selten zu finden ist, ist die Möglichkeit, sich ein Gutachten erstellen zu lassen. Dies geschieht allerdings nicht durch den Zahnarzt, und in den seltensten Fällen würde ein solches Gutachten auch tatsächlich für eine Kostenübernahme ausreichen. Leider erwähnen die Krankenkassen diesen Umstand nur sehr selten, und die Tatsache, dass sie stattdessen oft angeben, dass die Entscheidung vom Zahnarzt abhängig sei, ist zumindest als merkwürdig zu bezeichnen, stellen sich die Erfolgsaussichten für diesen Weg doch als sehr gering dar.
Menschen mit Dentalphobie wenden sich für die besten Erfolgsaussichten an einen Psychiater, schildern dort ihre Angst und lassen diesen entscheiden, ob eine medizinische Notwendigkeit der Behandlung unter Vollnarkose besteht. Wenn das Krankheitsbild eindeutig ist, wird der Psychiater dies erkennen und die entsprechende Bescheinigung ausstellen. Mit dieser kann man dann in die Zahnarztpraxis gehen, die den Eingriff vornehmen soll. Die Praxis reicht das Gutachten an den Anästhesisten weiter, der damit dann direkt bei der Krankenkasse die Kosten für die Vollnarkose abrechnet.
In den meisten Fällen ist es notwendig, auch wirklich einen Psychiater aufzusuchen, die Einschätzung eines Psychologen reicht den Krankenkassen normalerweise nicht aus. Liegt aber das psychiatrische Gutachten eines Psychiaters vor, werden die Kosten für die Vollnarkose in aller Regel übernommen. Wer sicher gehen will, informiert sich am besten vorher noch bei der Krankenkasse.