Menschen mit Dentalphobie favorisieren oft die Vollnarkose. Wenn die Angst so ausgeprägt ist, dass der Umgang damit praktisch unmöglich ist, kann das eine richtige Entscheidung sein. Doch nicht jeder lässt sich vertrauensselig auf eine solche Narkose ein. Oftmals ist die Angst vor dem Kontrollverlust ähnlich stark wie die vor dem eigentlichen Eingriff. Hinzu kommen Sorgen wie die vor Nebenwirkungen oder vorhandene Unverträglichkeiten. Der Dämmerschlaf – der Fachbegriff lautet Analgosedierung – kann hier eine gute und sinnvolle Alternative sein.
Das Wort „Analgo“ kommt von den Begriffen „Analgesie“ und „Analgetika“ und kann frei übersetzt werden mit „Schmerzausschaltung“. Dabei kommt es zu einer Sedierung (also Beruhigung) des Patienten durch das Schlafmittel bzw. Sedativum. Die Kombination der verwendeten Wirkstoffe ermöglicht eine angst- und schmerzfreie Behandlung.
Häufig wird der Dämmerschlaf auch als Schlafnarkose bezeichnet, was durchaus Sinn ergibt, denn er stellt eine Zwischenform von örtlicher Betäubung und der Vollnarkose dar. Wenn die Vollnarkose nicht möglich ist, die örtliche Betäubung aber aus Gründen der Angst keine Alternative darstellt, ist der Dämmerschlaf eine gute Wahl, zumal bei diesem keine künstliche Beatmung notwendig ist. Dementsprechend sind auch keine negativen Auswirkungen des Herz-Kreislauf-Systems der betroffenen Patienten zu befürchten.
Zusammenfassung: Der Dämmerschlaf kann als Mittelweg zwischen örtlicher Betäubung und Vollnarkose betrachtet werden.
Eine grundlegende Gemeinsamkeit mit der Vollnarkose gibt es auch beim Dämmerschlaf. Er wird auf die Patienten individuell abgestimmt und von einem Anästhesisten begleitet. Dieser überwacht auch die gesamte Behandlung. Vorher kommt es jedoch zu einem persönlichen oder telefonischen Vorgespräch mit dem Anästhesisten. Dabei wird auch der Ablauf der Behandlung bzw. der Sedierung genau durchgesprochen. Naturgemäß wird auch auf mögliche Risiken hingewiesen.
Wenn es soweit ist, wird das Betäubungsmittel in den Arm gespritzt, der Zustand des Dämmerns folgt kurze Zeit später. Der Patient nimmt dann zwar die Umwelt noch wahr und ist ansprechbar, erfahrungsgemäß ist von der ursprünglichen Angst aber nichts mehr zu spüren. Ein weiterer Vorteil des Dämmerschlafs ist die Tatsache, dass der Patient auf Fragen des Zahnarztes oder Anästhesisten antworten kann, was während der Vollnarkose nicht der Fall ist. Das Schmerzempfinden dagegen ist nicht mehr vorhanden, auch wenn ohne fremde Hilfe Gliedmaßen bewegt werden können und auf äußere Reize reagiert werden kann. Das vielleicht Faszinierendste am Dämmerschlaf ist die Kombination aus Ansprechbarkeit und Beweglichkeit der Gliedmaßen, allerdings ohne sich hinterher an die Behandlung erinnern zu können.
Zusammenfassung: Die Behandlung erfolgt nach umfangreichen Vorgesprächen und wird die ganze Zeit über vom Anästhesisten überwacht.
Gerade für Angstpatienten ist der Dämmerschlaf dann eine Alternative, wenn sie Sorge haben, die Kontrolle durch eine Vollnarkose aufzugeben oder wenn sie sich vor möglichen Nebenwirkungen fürchten. Besonders, wenn Unverträglichkeiten bekannt sind, ist eine Alternative zur Vollnarkose unvermeidlich. Darüber hinaus bietet die Behandlung im Dämmerzustand folgende Vorteile:
Vorteile des Dämmerschlafs
Dauer bis der Dämmerschlaf eintritt |
Nach ca. 30 Sekunden hat der Dämmerschlaf seine Wirkung entfaltet |
Gefühlslage beim Patienten |
Der Patient ist ansprechbar, aber angstfrei, er erinnert sich nach der Behandlung an nichts mehr |
Nebenwirkungen |
Es sind keine Nebenwirkungen bekannt |
Aufwachphase |
Nach der Behandlung dauert es nur 3 bis 5 Minuten, bis der Patient wieder wach ist |
Erholungszeit |
Während die Erholungszeit bei einer Vollnarkose mehrere Stunden dauert, ist der Patient bereits nach 15 bis 20 Minuten wieder komplett aus dem Dämmerschlaf erwacht |
Zusammenfassung: Da der Patient ansprechbar ist und seine Gliedmaßen bewegen kann, wird die Behandlung erleichtert. Trotzdem erinnert er sich nach der Behandlung an nichts mehr.
Einige Fragen werden im Zusammenhang mit dem Dämmerschlaf immer wieder gestellt. Hier eine Auswahl:
Möglich wäre das theoretisch nach der Aufwachphase, die ja nicht sehr lange dauert. Dennoch erwarten die meisten Praxen, dass nach der Phase des Aufwachens noch ca. zwei Stunden in der Praxis zur Überwachung verbracht werden.
Ungefähr sechs Stunden vor der Behandlung sollte nichts mehr zu sich genommen werden, das gilt auch für das Rauchen. Die Aufnahme von Flüssigkeiten sollte zwei Stunden vor der Behandlung eingestellt werden. Wenn Medikamente verordnet wurden, können diese mit wenig Wasser eingenommen werden.
Da der Dämmerschlaf mit der Einnahme von Beruhigungsmitteln verbunden ist, besteht für rund 24 Stunden weder Verkehrstauglichkeit noch die Fähigkeit zu arbeiten. In der Zeit nach dem Aufwachen ist es sinnvoll und angeraten, nicht allein zu sein, sondern eine vertraute Person um sich zu haben.
Zur Sicherheit sollte sowohl auf dem Hinweg als auch auf dem Rückweg eine Vertrauensperson dabei sein. Zwar wirken auf dem Hinweg noch keine Beruhigungsmittel, doch gerade bei Angstpatienten kann eine helfende und beruhigend einwirkende Person des Vertrauens hilfreich sein.
Zusammenfassung: Vor, während und nach der Behandlung sollte eine Vertrauensperson mit dabei sein.
Im Netz findet man meistens die Information, dass der Dämmerschlaf (wie auch die Vollnarkose) nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Das ist jedoch nicht in jedem Fall korrekt. Eine Anfrage bei der Krankenkasse reicht allerdings nicht aus, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Vielmehr ist ein psychiatrisches Gutachten nötig, um eine Kostenübernahme zu erzwingen. Gutachten von Psychologen werden in der Regel nicht anerkannt, es muss schon ein Psychiater sein, der das Gutachten schreibt.
Bei den privaten Krankenversicherungen entscheidet der gewählte Tarif darüber, ob der Dämmerschlaf erstattet wird oder nicht. Ein Anruf bei der Krankenversicherung ist empfehlenswert, im Zweifel sollte ein unabhängiger Experte den genauen Wortlaut des Tarifs hinsichtlich einer möglichen Kostenübernahme prüfen.
Zusammenfassung: Freiwillig übernehmen die Krankenkassen den Dämmerschlaf meist nicht, durch ein Gutachten kann die Kostenübernahme aber womöglich erzwungen werden. Bei den privaten Krankenversicherungen entscheidet der gewählte Tarif darüber, ob eine Erstattung erfolgt oder nicht.